Was wir besprechen,
braucht Vertrauen.
Psychotherapie lebt davon, offen über Gedanken, Gefühle und persönliche Erlebnisse sprechen zu können. Deshalb ist Vertraulichkeit ein wesentlicher Bestandteil der therapeutischen Beziehung – bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Psychotherapeutinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Informationen, die im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung anvertraut werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Das betrifft persönliche Gespräche ebenso wie Informationen über die Behandlung selbst. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, zu Beginn gemeinsam zu besprechen, wie Vertraulichkeit im konkreten Fall gestaltet wird.
Wem gegenüber gilt die Schweigepflicht?
Familie &
Bezugspersonen
Therapeutische Gespräche brauchen einen geschützten Rahmen. Welche Informationen mit Eltern oder anderen Bezugspersonen besprochen werden können, wird – abhängig von Alter und Situation – transparent miteinander geklärt.
Schule &
andere Stellen
Auch gegenüber Schule, Arbeitgebern oder anderen außenstehenden Personen und Institutionen gilt grundsätzlich die Schweigepflicht. Ein Austausch erfolgt nicht einfach automatisch.
Ärztinnen, Ärzte &
andere Behandler
Auch ein fachlicher Austausch mit anderen Behandlerinnen und Behandlern unterliegt den Regeln der Schweigepflicht. Wenn ein Austausch sinnvoll oder erforderlich ist, wird das Vorgehen besprochen.
„Erzählen Sie das meinen Eltern?“
Diese Frage ist völlig nachvollziehbar. Gerade Jugendliche brauchen in einer Psychotherapie einen eigenen geschützten Raum, in dem auch schwierige oder sehr persönliche Dinge angesprochen werden können. Gleichzeitig können Eltern oder andere Bezugspersonen je nach Alter und Situation eine wichtige Rolle in der Behandlung spielen. Deshalb wird zu Beginn gemeinsam und verständlich besprochen, wie Informationen und Gespräche mit Bezugspersonen gehandhabt werden.
Vertrauen braucht manchmal auch Zurückhaltung.
Als Eltern möchten Sie verständlicherweise wissen, wie es Ihrem Kind geht und wie Sie helfen können. Gleichzeitig kann eine Therapie nur dann gut funktionieren, wenn Kinder und Jugendliche einen geschützten Raum erleben. Wie Eltern einbezogen werden und welche Informationen gemeinsam besprochen werden können, hängt unter anderem vom Alter, der Situation und dem therapeutischen Prozess ab.
Elternarbeit bleibt wichtig.
Schweigepflicht bedeutet nicht, dass Eltern grundsätzlich von der Therapie ausgeschlossen sind. Elterngespräche und die Zusammenarbeit mit wichtigen Bezugspersonen können ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung sein.
Ausnahmen?
Vertraulichkeit hat rechtliche Grenzen.
Die Schweigepflicht ist ein zentraler Bestandteil psychotherapeutischer Arbeit. Sie gilt jedoch nicht ausnahmslos in jeder denkbaren Situation. Insbesondere wenn eine erhebliche Gefährdung im Raum steht, können besondere rechtliche Schutz- und Handlungspflichten relevant werden.
Solche Situationen werden nicht mit einer pauschalen Regel beschrieben. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände und die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Soweit es die Situation zulässt, wird das weitere Vorgehen transparent besprochen.
Fragen zur Schweigepflicht dürfen gestellt werden.
Niemand muss zu Beginn einer Therapie bereits alle Regeln kennen. Wenn Sie oder Ihr Kind unsicher sind, wer welche Informationen erhalten darf, sprechen wir darüber. Ein klarer und verständlicher Umgang mit Vertraulichkeit gehört für uns zu einer guten therapeutischen Zusammenarbeit.
Mehr über die Therapie erfahren.
Sprechen Sie uns gerne an.
Sie haben Fragen zur Schweigepflicht, zum Ablauf oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der Praxis auf.
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